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Wie hoch darf der Sichtschutz sein?

Nachbarn sind großartig, sie leihen Mehl oder Zucker, gießen Blumen und passen mal auf die Kinder auf. Wenn es aber um das Sonnenbad auf der Terrasse oder im Garten geht, möchte man nicht unbedingt in ihre strahlenden Gesichter blicken. Abhilfe schafft ein Sichtschutzzaun. Doch wie hoch darf der eigentlich sein? Wir klären auf!

 

Es könnte so einfach sein

 

Ein Sichtschutz ist die perfekte Möglichkeit, sich vor unerwünschten Blicken zu schützen. Also ab in den Baumarkt, Sichtschutz kaufen und aufbauen? Leider ist es nicht so einfach. Denn Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn es nicht für alle Gegebenheiten eines Sichtschutzes gesetzliche Vorschriften hätte. Nicht nur die Höhe ist hier ein essenzielles Thema, sondern auch die Optik, der Abstand und natürlich die persönliche Meinung des Nachbars auf der anderen Seite.

 

Vorschriften, soweit der Sichtschutz reicht

 

Die Vorschriften für das Aufstellen eines Sichtschutzes an der Grundstücksgrenze sind nicht so leicht zu durchblicken, denn je nach Bundesland gibt es hierzu verschiedene Regelungen.

Diese sind in der Landesbauordnung des Bundeslandes, dem örtlichen Bebauungsplan sowie im BGB und im Nachbarrecht des Bundeslandes festgehalten.

Sie merken schon, es wird spaßig.

 

Aber wie hoch darf er denn nun sein?

 

Sowohl Höhe als auch Abstand sind neben der Regelungen der Bundesländer zusätzlich im Nachbarrecht oder in den Bebauungsplänen der Gemeinden festgelegt. Der Unterschied besteht aber grundsätzlich darin, ob es sich lediglich um eine optische Grenze zum Nachbarn, einen hohen Sichtschutz oder eine Einfriedung zur Straße handelt. Wir geben Ihnen einen kleinen Überblick über die jeweils erlaubte Höhe, schauen Sie aber zur Sicherheit immer noch mal in den oben angegeben Regelungen nach, um ganz sicher zu sein.

 

So behalten Sie den Durchblick im Vorschriften-Dschungel:

 

Grenzmarkierung

 

  • Hecken und Zäune, die als optische Grenze zum Nachbarn gelten, dürfen im allgemeinen 40-90 cm hoch sein.

 

Sichtschutz

 

  • Für Sichtschutz-Zäune oder Hecken gilt eine Höhe zwischen 170 und 190 cm, in manchen Bundesländern gilt dies aber schon als bauliche Anlage, was das Einholen einer Baugenehmigung nötig machen kann.

 

Einfriedung

 

  • Bei einer Einfriedung handelt es sich um eine Abgrenzung zur Straße oder öffentlichen Verkehrsflächen, hier gilt eine allgemeine Höhe von 180 cm.

 

Drei goldenen Sichtschutz-Regeln zum Schluss:

 

  1. Je näher der Sichtschutz an der Gartengrenze zum Nachbarn, umso niedriger die erlaubte Höhe.
  2. Machen Sie das, was die anderen machen: Wer sich an Höhe und Optik von Sichtschutz und Zäunen bei seinen Nachbarn orientiert, kommt meistens ohne Probleme damit durch.
  3. Sicher ist sicher: Wenn Sie einen besonders hohen oder optisch extravaganten Sichtschutz planen, ziehen Sie einen Experten zu Rate.

 

Sie haben sich erfolgreich durch den Vorschriften-Dschungel gekämpft? Super, dann geht es jetzt an den schönen Part! Stöbern Sie durch verschiedene Arten von Sichtschutzzäunen und finden Sie den, der zu Ihnen, Ihren Nachbarn, Ihrer Gemeinde und Ihrem Bundesland passt.

 

Der Gartenkatalog vom Bautreff Pawella bietet Ihnen einige Eindrücke für verschiedene Sichtschutzzäune. Hier können Sie direkt online im Gartenkatalog stöbern: https://www.bautreff-pawella.de/inspirationen/kataloge

 

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie bei allen Fragen gerne die Fachberater vom Bautreff Pawella, die Ihnen bei allen Projekten unterstützend zur Seite stehen.

 

Diesen und weitere Artikel über unser Unternehmen finden Sie auch unter www.bottroper-zeitung.de